Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, die einen Eintrittstest vorweisen.
Dabei ist für Personen ab dem 10. Geburtstag folgendes zu beachten:
Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 48h gültig
Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
Schultests werden anerkannt: 48 h gültig
Ausgenommen davon sind:
bereits geimpfte Personen
- Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wenn diese nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Bei einer Zweitimpfung, wenn die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegt.
- Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
- Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 9 Monate zurückliegen.
Genesene
- Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides einer ärztlichen Bestätigung nicht älter als 6 Monate oder eines Antikörpernachweises, der nicht älter als 3 Monate ist.
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